Klienten-Information SONDERAUSGABE Lohnverrechnung - BNP - Ihr Steuerberater für Österreich

Klienten-Information SONDERAUSGABE Lohnverrechnung

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Inhalt in Kurzform:

 

Teuerungsprämie – letzter Aufruf für das Jahr 2022

Aus administrativen und kanzleiinternen Gründen benötigen wir bis zum 05.12.2022 die Bekanntgabe, ob eine Teuerungsprämie 2022 für Ihre Dienstnehmer abgerechnet werden soll. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer.

 

Reduktion der Dienstgeberabgabe ab 01.01.2023

Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9% auf 3,7% zu reduzieren. Voraussetzung für diese Senkung der Lohnnebenkosten ist allerdings, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird. Als lohngestaltende Vorschrift zählt auch ein betriebsinterner, ausgefüllter Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen aufzubewahren ist.

 

Sofern Sie die Lohnverrechnung bei BNP durchführen lassen, wird Ihnen eine gesonderte Information sowie ein Muster für den betriebsinternen Aktenvermerk, durch Ihren Betreuer zugesendet werden.

Redaktion: MMag. Thomas Gaigg BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 29.11.2022  

 

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