Klienten-Information SONDERAUSGABE Corona/1 - BNP - Ihr Steuerberater für Österreich

Klienten-Information SONDERAUSGABE Corona/1

Aktuelle Information aus Wirtschaft & Steuerrecht hinsichtlich Corona exklusiv für unsere Klienten

Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich des Corona-Virus (COVID-19) möchten wir Sie nachstehend über folgende wichtige Themen informieren. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen an Ihre zuständigen BNP-Sachbearbeiter zu wenden.

Inhalt in Kurzform

Kurzarbeit aufgrund Corona

Mittels Kurzarbeit sollen die Arbeitskosten temporär reduziert und die Dienstverhältnisse mit den jeweiligen Mitarbeitern aufrechterhalten werden. Auf Basis des uns derzeitig vorliegenden Informationsstandes können wir Ihnen folgende Informationen geben (Stand 15.03.2020):

Verfahren:

  • 1. Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Landesstelle des AMS
  • 2. Gespräche mit Betriebsrat und Abschluss einer Betriebsvereinbarung (sofern vorhanden), bzw. Einzelvereinbarungen mit den jeweiligen Mitarbeitern (sofern kein Betriebsrat)
  • 3. Sozialpartnervereinbarung: Binnen 48 Stunden Unterschrift der Sozialpartner bei unterschriftsreifer Vereinbarung
  • 4. Antrag beim AMS

Entgeltansprüche/Sozialversicherung:

  • Nettoentgeltgarantie: Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen über EUR 2.685,00 erhalten ein Entgelt von 80% des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts, Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen zwischen EUR 1.700,00 und EUR 2.685,00 erhalten 85%, Arbeitnehmer mit Bruttolöhnen unter EUR 1.700,00 erhalten 90%. Die Mehrkosten trägt das AMS, nicht das Unternehmen.

  • Sozialversicherungsbeiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor der Kurzarbeit zu leisten. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Mehrkosten ab dem 4. Kurzarbeitsmonat, dh erst bei Verlängerung. 

Was ist zu beachten:

  • Derzeit ist keine Vorwarnfrist für den Beginn der Kurzarbeit beim AMS vorgesehen.
  • Die Zustimmung der Sozialpartner hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
  • Es dürfen während der Kurzarbeit keine Arbeitsverhältnisse gekündigt werden.
  • Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und Zeitguthaben zur Gänze konsumiert werden. 
  • Die Kurzarbeit kann für maximal 3 Monate abgeschlossen werden, bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate nach Sozialpartnergesprächen möglich.
  • Die Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe durch das AMS erfolgt im Nachhinein pro Kalendermonat.

Weitere Details zum Thema Kurzarbeit sowie weitere Themen iZm der COVID-19-Situation finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer OÖ sowie auf der Homepage des AMS:

WKO zu Corona
AMS zu Corona

 

Maßnahmen seitens des BMF

Das BMF hat einen entsprechenden Erlass veröffentlicht (BMF Info 2020-0.178.784 vom 13.03.2020, abrufbar unter:

BMF-Erlass zu Corona

Es werden auf Antrag Ratenzahlungen oder Stundungen der Abgabenschuld gewährt, sofern das Unternehmen von den Auswirkungen durch COVID-19 betroffen ist. Dies gilt bereits für die Zahllast aus der Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2020, für Lohnsteuer, DB und DZ für Februar 2020 und weitere Abgaben mit Fälligkeitstag 16.03.2020. Ebenso werden Stundungszinsen sowie Säumniszuschläge auf Antrag nicht vorgeschrieben.

Zudem soll eine Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 möglich sein. Im Rahmen dieses Antrages ist glaubhaft zu machen, dass es aufgrund von COVID-19 zu einem Gewinneinbruch und somit zu einer geringeren steuerlichen Bemessungsgrundlage kommt. Eine zeitnahe Stellung dieser Anträge ist empfehlenswert, da zu viel vorausbezahlte Beträge rückerstattet werden können (Antrag auf Rückzahlung vom Steuerkonto idR notwendig).

Die Info des BMF enthält zudem entsprechende Textbausteine für die einzelnen Anträge.

Ihre BNP-Experten haben für Sie einen Textbaustein vorbereitet, den Sie zur schnellen Erstellung eines Stundungsantrags verwenden können: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend der BMF-Info vom 14.3.2020, GZ 2020-0.178.784, „Sonderregelungen betr Coronavirus“, beantragen wir iSd Pkt 2.1 der BMF-Info die Stundung der … [zB U 1/2020 ] bis zum …[Datum]. Gleichzeitig regen wir gem Pkt 2.2 der BMF-Info an, von der Festsetzung der damit in Zusammenhang stehenden Stundungszinsen vollumfänglich abzusehen.

Begründung iSd Pkt 3.2 der BMF-Info: Wir sind/ich bin mit unserer/meiner betrieblichen Tätigkeit [Angabe der Branche] von den Auswirkungen der CoViD-19 Epidemie betroffen. Das bewirkt einen Liquiditätsengpass, der für unser/mein Unternehmen einen Notstand darstellt.


Besten Dank für die positive Erledigung unseres Anbringens.
Name, Firma


Seitens des BMF gilt die Vorgabe, dass diese Anträge von der Finanzverwaltung sofort zu bearbeiten sind.

 

Sozialversicherung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in Zusammenhang mit COVID-19 folgende Maßnahmen gefasst:

  • Stundung der Beiträge: Bei Liquiditätsengpässen, welche aus der aktuellen COVID-19-Situation resultieren, wird die maximale Stundungsdauer von einem Monat auf drei Monate verlängert.
  • Ratenzahlung der Beiträge: Die Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
  • Nachsicht bei Säumniszuschlägen: COVID-19-bedingte Meldeverspätungen können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden.
  • Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen: Im Einzelfall können bei COVID-19-bedingten Liquiditätsengpässen Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden. Besondere Sicherstellungen sind dazu nicht erforderlich.

Die entsprechende Information der ÖGK finden Sie unter folgendem Link:
ÖGK zu Corona

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Online-Formulare für die entsprechenden Anträge sind unter folgendem Link verfügbar:
SVS Anträge

 

Da sich derzeit täglich Änderungen und Neuerungen im Umgang mit der herausfordernden wirtschaftlichen Situation ergeben, halten wir Sie selbstverständlich in weiteren Sonder-Klienten-Informationen auf dem Laufenden.

 

Redaktion: Mag. Katrin Schuster, LLB.oec., BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Alle Angaben in dieser Klienten-Information dienen nur der Erstinformation, enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen; jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen. Bitte informieren Sie Ihren Berater, wenn Sie die Übermittlung der Klienten-Information auch an andere Personen in Ihrem Unternehmen wünschen oder falls Sie diese Nachricht nicht mehr erhalten möchten. Detaillierte Informationen zu unserer Datenschutz-Leitlinie sowie unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.bnp.at. Erstellung: 16.03.2020

 

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